MidN – Vortrag zur Patientenverfügung

Ein Vortrag zum Thema Patientenverfügung und Betreuungsvollmacht wurde vom Verein Menschen in der Nähe angeboten. Der Referent, Rechtsanwalt Detlef Schultheis, schilderte die Wichtigkeit dieser Willenserklärungen:

Wer entscheidet für mich, wenn ich es selbst nicht mehr kann? Das ist die Frage, die sich jeder stellen sollte. Ein Unfall, eine unvorhersehbare Krankheit oder einsetzende Demenz sind nur einige Beispiele aus der Praxis, die zeigen, wie wichtig es sein kann, einen Betreuer zu haben.

Hat man weder Patientenverfügung noch Betreuungsvollmachten erteilt, bestellt ein Richter des Amtgerichts einen gesetzlichen Betreuer. Das ist in der Regel ein Familienangehöriger, der in enger Beziehung zum Betreuten steht. Ein vom Amtsgericht bestellter Betreuer, egal ob Privatbetreuer oder Berufsbetreuer, ist zu regelmäßigen Dokumentationen und Auskünften verpflichtet. Um dies zu vermeiden empfiehlt es sich, eine Patientenverfügung und Betreuungsvollmacht zu erstellen, solange man geistig dazu in der Lage ist.

Es ist möglich, verschiedene Vordrucke aus dem Internet zu nutzen. Rechtlich unanfechtbar sind aber nur Verfügungen, die rechtsanwaltlich abgefasst und vom Notar beurkundet werden. Die Kosten hierfür halten sich im Rahmen. Wer eine Patientenverfügung und eine Betreuungsvollmacht besitzt, sollte sie so aufbewahren, dass sie in Notfällen sofort auffindbar sind. Dem Betreuer sollten je eine Ausführung der Verfügungen ausgehändigt werden. Im Anschluss an seinen informativen Vortrag beantwortete Detlef Schultheis die Fragen der Zuhörer.